6. Zuwanderung, Asyl, Staatsangehörigkeit

Damit Sachsen Heimat bleibt

6.1 Massenzuwanderung ist keine Lösung – Rechtsmissbrauch beenden
Neben zahlreichen Flüchtlingen infolge militärischer Konflikte strömen erneut hunderttausende Menschen vor allem aus dem Nahen Osten und Afrika auch ohne Asylgrund in unser Land. Nicht nur die Aufnahmekapazitäten sind erschöpft; auch zeigt sich in immer mehr Lebensbereichen eine allgegenwärtige Überforderung: Kitas, Schulen, Wohnungen, Gesundheitsversorgung, Pflege, Sicherheit und Verwaltung. Die unkontrollierte Massenzuwanderung ist zu einer Gefahr für den sozialen Frieden in unserem Land, für unsere kulturelle Identität und unsere christlich-abendländische Werteordnung geworden. Wir wenden uns gegen die schleichende Etablierung islamischer Strukturen, in denen die Scharia gepredigt und parallel zu unserem Rechtssystem etabliert wird, und jede Form migrantischer Parallelgesellschaften. Sachsen ist ein gastfreundliches Bundesland. Die AfD will das erhalten. Austausch mit anderen Ländern und Kulturen setzt voraus, dass auch das Eigene bewahrt und geschätzt wird. Migration kann nur dann zum Wohlstand unseres Landes beitragen, wenn die Migranten bereit sind, sich unserer Kultur und Lebensart respektvoll anzupassen und die Gesetze zu beachten. Nur dann rechtfertigt sich ihr dauerhafter Aufenthalt. Eine unerlaubte Migration, die das Asylrecht zweckentfremdet, missbraucht und somit als Einfallstor einer unkontrollierten Massenzuwanderung rechtswidrig genutzt wird, lehnen wir ebenso strikt ab wie ein praktisch unbeschränktes Bleiberecht selbst für abgelehnte Asylbewerber. Wir werden alle notwendigen praktischen und rechtlichen Mittel ausschöpfen, damit Sachsen keine Anreize für illegale Zuwanderung bietet.

6.2 Sichere Grenzen – illegale Migration verhindern
Wir werden alle ungebundenen Kräfte der Bereitschaftspolizei Sachsen in den grenznahen Bereich verlegen. Der Freistaat Sachsen muss alle im Rahmen der Gesetze zur Verfügung stehenden polizeilichen Maßnahmen ergreifen, um illegale und unkontrollierte Einreisen zu verhindern. Bereits vor Gestattung der Einreise hat eine Vorprüfung von Schutzansprüchen zu
erfolgen. Nur wenn diese zu einem positiven Ergebnis kommt, ist eine Einreise zu gestatten und ein Asylverfahren durchzuführen. Migranten, die aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen wollen, ist nach bereits jetzt geltendem Recht (§ 18 Absatz 2 des Asylgesetzes) die Einreise zu verweigern. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Akteure, die mit ihrem Handeln direkt oder indirekt die unerlaubte Migration fördern, propagieren oder durchführen, sind von jeder Form staatlicher Förderung auszuschließen. Gegen ausländische Schleuser ist ein dauerhaftes Einreiseverbot zu verhängen; ggf. sind vorhandene Aufenthaltstitel zu entziehen und aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen.
Die schiere Zahl der nach den Verteilungsschlüsseln auf Bundes- und Landesebene zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlinge überfordert unsere Gemeinden. In der Folge müssen Menschen in überteuert angemieteten Unterkünften, in Hotels, Containern oder unter schlechten Bedingungen in Messe- und Turnhallen und Zelten untergebracht werden. Vor allem bei der Unterbringung in Wohngebieten oder in kleinen Gemeinden ist der soziale Frieden zunehmend gestört. Deshalb streben wir einen Aufnahmestopp für Asylbewerber auf Länderebene an. Den sächsischen Kommunen werden wir ein wirkliches Mitspracherecht bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern einräumen. Die AfD setzt sich für die Schaffung von Schutz-Zentren im Ausland ein, in denen zeitnah alle Asylanträge geprüft und entschieden werden. Auf eine freiwillige Aufnahme, z. B. im Rahmen des sogenannten Resettlement-Programms, wird künftig verzichtet. Das Landesrecht wird entsprechend angepasst.

6.3 Konsequente Abschiebungen und Rückführung
Abschiebungen müssen endlich konsequent durchgeführt werden. Das wird die AfD Sachsen auf Bundesebene mit Nachdruck einfordern und auch auf Landesebene hierzu alles Zweckdienliche unternehmen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Strafgerichte das Recht erhalten, den Aufenthaltstitel aufzuheben und eine sofort vollziehbare Abschiebung anzuordnen. Die Höchstdauer von Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft muss konsequent ausgeschöpft werden. Bei einer Verweigerung der Mitwirkung im Asylverfahren ist die Möglichkeit von Zwangsmitteln vorzusehen. Um das geltende Asylrecht umzusetzen, müssen Rückführungen künftig nicht nur großspurig politisch angekündigt, sondern auch durchgeführt werden. Das gilt insbesondere für Gefährder, Straftäter und Personen, die konsequent eine Integration in unsere Rechts- und Werteordnung
verweigern. Wir werden auf Bundesebene auf die konsequente Abweisung bzw. Nichtbearbeitung von Asylanträgen drängen, welche nach dem Dublin-III-Abkommen in anderen Mitgliedsstaaten zu bearbeiten sind, und eine konsequente Rücküberstellung solcher Antragsteller in diese Länder durch die Bundespolizei tatkräftig unterstützen. Ins besondere ist die Einhaltung der sechsmonatigen Überstellungspflicht an den Drittstaat sicherzustellen.

6.4 Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen einführen
Eine sorgfältige Altersfeststellung bei unbegleiteten Minderjährigen halten wir für unabdingbar, um die erheblich höheren Aufwendungen auf tatsächlich Minderjährige zu beschränken. Es gilt das biologische Alter. Minderjährige will die AfD vorrangig ihren Familien im Heimatland oder am derzeitigen Aufenthaltsort der Familienangehörigen zuführen.

6.5 Sachleistungsprinzip statt Geldleistungsprinzip
Die derzeit nahezu unbeschränkte Bewegungs- und Reisefreiheit von Asylantragstellern und Geduldeten verursacht erhebliche Probleme und unnötige Kosten für Polizei und Verwaltung. Die großzügige Versorgung der Antragsteller und später der Geduldeten wirkt als Anreiz für Armutsmigranten. Insbesondere Geldleistungen werden in einem nicht zu vernachlässigenden
Umfang zweckentfremdet. Die AfD strebt daher die ausnahmslose, verpflichtende Durchsetzung und Ausweitung des Sachleistungsprinzips und der Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete an. Diese muss auf Bundesebene gesetzlich in einer restriktiven Form mit Strafandrohung verankert werden. Wir wollen in sächsischen Asylunterkünften verbindliche Ein- und Ausgangskontrollen. Die AfD will das in Form von Bargeld und Wertgegenständen mitgeführte Vermögen der Antragsteller zur Mitfinanzierung ihrer Versorgung konsequent und stärker als bisher heranziehen. Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge, die (noch) keiner regulären Beschäftigung nachgehen, sollen zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden.

6.6 Zentrale Unterbringung in Transfer- und Transit-Zentren und Zahl der Abschiebehaftplätze erhöhen
Die Unterbringung von Antragstellern und Geduldeten werden wir nach Religion getrennt in Transfer-Zentren unter Aufsicht des Staatsministeriums des Innern organisieren. Diese sollen räumlich verteilte, gut zu sichernde Liegenschaften in der Nähe, aber nicht in den Zentren der sächsischen Ballungsgebiete, umfassen. Von den Transfer-Zentren aus betreiben zentrale
Einrichtungen der beteiligten Behörden (BAMF, Jugendamt, Arbeitsagentur etc.) die Versorgung mit Sachleistungen zum Lebensunterhalt und notwendigen medizinischen Dienstleistungen (Basisversorgung). Geduldete und Antragsteller sind in getrennten Liegenschaften unterzubringen, um unnötige Spannungen und Sicherheitsprobleme mit oder unter den Ausländern sowohl innerhalb als auch außerhalb des öffentlichen Raumes unserer Städte und Gemeinden zu vermeiden. Im Rahmen der Transfer-Zentren werden wir die Zahl der Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamsplätze in Sachsen auf mindestens 350 in getrennten Liegenschaften deutlich erhöhen. Ausreisepflichtige Kinder und Jugendliche und solche mit geringer Bleibeperspektive sind in den Transfer-Zentren zu unterrichten. Das Ziel ist es, ihnen eine Wiedereingliederung in das
Bildungssystem ihrer Heimatländer zu erleichtern. Verpflichtende berufsvorbereitende Bildungsangebote für Jugendliche können zudem einen Neustart in der alten Heimat erleichtern und zu einem geregelten Tagesablauf anhalten.

6.7 Abschiebungen erleichtern und konsequent umsetzen
Die Abschiebung rechtskräftig abgelehnter Antragsteller ist Länderaufgabe, stößt jedoch häufig auf sachliche Hindernisse in den Zielländern, etwa bei der Beschaffung von Dokumenten. Hier wird die AfD Sachsen auf Bundesebene darauf hinwirken, dass solche Hindernisse auf diplomatischem Wege mit dem nötigen Druck beseitigt und weitere Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Künftig soll es den Strafgerichten möglich sein, den Widerruf des Aufenthaltstitels bzw.
Schutzstatus und die Anordnung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen und aufenthaltsrechtlicher Freiheitsentziehung zu verfügen. Insbesondere Terrorunterstützer, Gewalt- und Sexualstraftäter, Mehrfachintensivtäter sowie Schlepper haben ihr Gastrecht in Deutschland dauerhaft verwirkt.

6.8 Beschränkung der Aufwendungen und Vorbereitung auf die Remigration
Subsidiär Schutzbedürftige, Ausreisepflichtige sowie zeitweise geduldete Personen müssen in absehbarer Zeit unser Land wieder verlassen, brauchen nicht integriert zu werden und haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Daher will die AfD die Aufwendungen für diesen Personenkreis auf das Nötigste – also Schutz und Versorgung – beschränken, um ihnen einen
menschenwürdigen Aufenthalt und eine Vorbereitung auf ihre Rückkehr zu ermöglichen. Sie sind zudem an diesen Aufwendungen nach Leistungsfähigkeit zu beteiligen und – sofern sie nicht in der Lage sind, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen – bei freier Kost und Logis in Ausreisezentren (Gemeinschaftsunterkünften) unterzubringen. Die AfD wird für Personen, die unser Land in absehbarer Zeit wieder verlassen müssen, auf staatlich finanzierte Integrationsmaßnahmen weitgehend verzichten und stattdessen die Eigeninitiative stärken sowie spezielle Angebote von Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in
den Transfer-Zentren und im Umfeld dieser Einrichtungen aufbauen. Diese dienen der Vorbereitung der Geduldeten auf die Rückkehr bzw. Remigration, etwa durch Unterricht in der eigenen Sprache.

6.9 Migration zukunftsfähig gestalten
Wir fordern eine grundlegende Reform des Asyl- und Einwanderungsrechts auf Bundesebene, um die Missbrauchsmöglichkeiten einzuschränken und dem staatlichen Kontrollverlust entgegenzuwirken. Wir setzen uns dafür ein, dass das weltweit einmalige Asylrecht im Grundgesetz durch ein einfachgesetzlich geregeltes Asylrecht ersetzt wird, wie es in allen anderen Ländern üblich ist. Hierzu wollen wir eine breite gesellschaftliche Debatte über ein zeitgemäßes Asyl- und
Einwanderungsrecht auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland anregen und Einwanderung künftig ausschließlich nach Bedarf regeln. Wir stehen für eine klare Trennung zwischen einem auf Zeit angelegten Asylrecht zum Schutz von Leib und Leben und einer Einwanderung. Den sogenannten „Spurwechsel“ von illegaler zu legaler Migration und das sog. „Chancen-Aufenthaltsrecht“ lehnen wir grundsätzlich ab. Unser Land muss die Möglichkeit haben, Einwanderung gezielt zu begrenzen und zu steuern. Wir müssen wieder in der Lage sein, uns die Menschen, die mit uns auf Dauer leben wollen, nach Qualifikation, kultureller und religiöser Kompatibilität sowie Integrations- und Leistungsbereitschaft aussuchen zu können. Eine massenhafte unkontrollierte Zuwanderung löst keine Probleme, sondern verschärft sie nur weiter.

6.10 Deutsche Staatsangehörigkeit aufwerten
Derzeit werden die Zugangsvoraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit immer weiter herabgesetzt. Dagegen beziehen wir als sächsische AfD klar Position. Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht dazu missbraucht werden, eine fehlende Integrationsbereitschaft und durch die Massenmigration entstehende Verwerfungen in unserem Land zu kaschieren. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass eingebürgerte Terrorunterstützer mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlieren.

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