5. Innere Sicherheit, Justiz und Datenschutz​

Damit Sachsen Heimat bleibt

5.1 Die Polizei sachlich, personell und finanziell besser ausstatten
Die sächsische Polizei muss an die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft angepasst werden. Dies bedeutet, Bewährtes zu erhalten und dennoch getroffene Entscheidungen immer wieder auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Unverrückbar ist der Grundsatz der Neutralität der Polizei bei dem konsequenten Vollzug der Gesetze. Gesellschaftliche Probleme dürfen nicht auf die Polizei abgewälzt werden. Eine Stigmatisierung und Vorverurteilung von Polizisten lehnen wir ab. Ein unabhängiger Polizeibeauftragter am Parlament soll die derzeitige Beschwerdestelle ablösen. Er soll gleichermaßen Ansprechpartner für Bürger und Polizeibedienstete sein und den Landtag über den Zustand der Polizei informieren.

5.1.1 Grenzüberschreitende Kriminalität bekämpfen, Notruf optimieren
Die AfD steht für eine zielorientierte Sicherheitspolitik nach Gefahrenlage und nicht nach Kassenlage. Grenzüberschreitende Kriminalität erfordert effektivere grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit. Wir werden die Personaldecke bei der Polizei auf mindestens 15.000 Polizeibedienstete verstärken und die sichtbare Polizeipräsenz im öffentlichen Raum, vor allem in ländlichen und grenznahen Regionen, rund um die Uhr deutlich erhöhen. Nur so lassen sich deutlich kürzere Interventionszeiten bei Notfällen erzielen. Gleichermaßen soll die Erreichbarkeit des Notrufs optimiert werden und gefährlicher Zeitverzug in der NotrufTelefonwarteschleife entfallen.

5.1.2 Planbare Karrierewege bei der Polizei
Um die notwendige Menge an Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst und Hochschulpersonal zu erreichen, bei deren Eignung wir keinerlei Abstriche dulden können, darf die örtliche Verteilung von Hochschule der Polizei und Polizeifachschulen kein Tabu sein, wobei alle Standorte erhalten werden sollen. Karrierewege müssen bei der Polizei planbar sein, damit der
richtige Beamte schnell in die richtige Verwendung gelangt. Deshalb benötigen wir ein Laufbahnverlaufsmodell, das möglichst Neigung und Befähigung verbindet. In Zeiten hoher Spezialisierungen wollen wir insbesondere die Ausbildung zum Kriminalisten zu einem frühen Zeitpunkt beginnen.

5.1.3 „Cybercops“
„Cybercops“ sollen erleichterte gesundheitliche Anforderungen erfüllen müssen. Der Gewinnung von höchstem Sachverstand in der IT dürfen körperliche Beeinträchtigungen nicht im Wege stehen. Gefahrenabwehrende und einsatzunterstützende Videoüberwachung ist im Interesse des unbescholtenen Bürgers maßvoll einzusetzen. Die neuen sächsischen Polizeigesetze sind auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

5.1.4 Bester Schutz für unsere Polizisten
Bester Schutz für die Polizei: In Zeiten zunehmender Messerangriffe müssen Ausrüstung und Fortbildung an die veränderte Lage angepasst werden, damit Recht und Ordnung konsequent durchgesetzt werden können. Damit sich die Polizei bestmöglich um ihren Auftrag kümmern kann, ist die Arbeitsvereinfachung durch Digitalisierung voranzutreiben. Schnittstellen zu anderen Behörden sollen dabei berücksichtigt werden. Dadurch erwarten wir die Optimierung der Zusammenarbeit insbesondere mit benachbarten Sicherheitsbehörden.

5.1.5 Prävention stärken
Die beste Straftat ist die, die nicht geschieht. Deshalb ist die bisher vernachlässigte Prävention wieder zu stärken. Dies soll polizeilich geschehen, ist aber nicht ohne die flankierende Arbeit von ehrenamtlichen Vereinen möglich. Ihnen gilt unser Dank.

5.2 Unabhängigkeit der Justiz herstellen
Es muss Schluss damit sein, dass die Exekutive (Staatsministerium der Justiz) mittelbar über Ernennungs- und Beförderungsentscheidungen bei Richtern die Rechtsprechung lenken und damit einen Kernbereich des Rechtsstaats – die Unabhängigkeit der Justiz – untergraben kann. Ferner geht es nicht an, dass Ermittlungsverfahren und Anklageerhebungen seitens der Staatsanwaltschaft vom Staatsministerium der Justiz durch Weisungen beeinflusst werden können. Die AfD Sachsen unterstützt daher Initiativen, deren Ziel es ist, auf Bundesebene die Weisungsfreiheit der Staatsanwaltschaften herzustellen. In Bezug auf die im Landesdienst stehenden Richter ist es erforderlich, die notwendigen landesverfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit wie auch in mehreren anderen Bundesländern Richterwahlausschüsse und nicht das politisch besetzte Staatsministerium der Justiz allein über die Einstellung und die Beförderung von Richtern entscheidet. In den zu bildenden Richterwahlausschüssen sollen in weiterer Folge nicht nur Richter und Staatsanwälte, sondern im angemessenen Umfang auch in Sachsen zugelassene Rechtsanwälte vertreten sein.

5.3 Keine Strafrechtsreform – Mord muss strafrechtlich ein Mord bleiben
Seit Jahrzehnten können die Strafverfolgungsbehörden verlässlich mit einem rechtsstaatlichen Strafrechtsinstrumentarium arbeiten, um Mörder und Totschläger zu verfolgen, anzuklagen und abzuurteilen. Die AfD sieht keinen Bedarf für eine Reform des Strafrechts bei Mord und Totschlag. Mord muss strafrechtlich ein Mord bleiben.

5.4 Einfach gelagerte Strafverfahren zeitlich straffen
Die AfD will die sächsischen Staatsanwaltschaften ermutigen, das in der Strafprozessordnung vorgesehene beschleunigte Verfahren verstärkt einzusetzen, sodass zwischen Tat und Urteil nur wenig Zeit vergeht. Durch die zeitliche Straffung einfach gelagerter Strafverfahren kann die erzieherische Wirkung gerade auch bei Jugendlichen und Heranwachsenden besser zur Geltung kommen. Die AfD setzt sich dafür ein, das beschleunigte Verfahren auch auf das Jugendstrafrecht auszuweiten.

5.5 Moderne und transparente Verfahrensbearbeitung in den Behörden
Der Anspruch der Bürger auf eine bürgernahe und transparente Verfahrensbearbeitung und Erledigung bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften, der Polizei und Verwaltung soll verbessert und gestärkt werden. Dazu stehen wir für ortsnahe Gerichte, ortsnahe Staatsanwaltschaften und ortsnahe Polizeidienststellen, insbesondere in den Regionen mit starker Kriminalitätsbelastung. Die Sicherstellung einer leistungsfähigen Justiz erfordert eine ausreichende Personal- und Sachausstattung.

5.6 Organisierte Kriminalität nachhaltig bekämpfen
Bandenkriminalität und Organisierte Kriminalität (OK) müssen nachhaltiger bekämpft werden, da sie oft unbemerkt großen Schaden anrichten. Deutschland darf weder Rückzugsort noch Tätigkeitsgebiet von mafiösen Organisationen sein. Wir wollen dazu die OK-Dienststellen stärken und mit bestmöglicher Technik ausstatten, um OK-Zusammenhänge zu erkennen. Für dieses Ziel ist die Zusammenarbeit mit allen anderen Behörden zu verbessern. Gewinne aus Straftaten müssen konsequent abgeschöpft und das bereits bestehende rechtliche Instrument der Einziehung verstärkt genutzt werden. Da die Mehrzahl der Täter im Bereich der Organisierten Kriminalität Ausländer sind, muss es vereinfacht werden, sie auszuweisen. Die AfD will für
diesen Personenkreis bei entsprechenden Tatsachen die OK-Zugehörigkeit als Ausweisungsgrund einführen.

5.7 Einführung von Personen- und Güterkontrollen an sächsischen Außengrenzen
Die Auflösung der stationären Grenzkontrollen, bedingt durch das Schengener Abkommen, entspricht nicht dem Sicherheitsbedürfnis der sächsischen Bevölkerung. Unkontrollierte Einwanderung oder Schleusungsaktivitäten sowie grenzüberschreitende Kriminalität sind an der Tagesordnung. Diesen Delikten muss wirksam begegnet werden. Aus diesem Grund fordert die sächsische AfD die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den vorhandenen Grenzübergangsstellen, ebenso eine lückenlose Überwachung der „Grünen Grenze“. Dazu ist eine schlagkräftige „Gemeinsame Einsatzgruppe Grenze“ mit der Bundespolizei zu bilden. Dies würde auch eine Verbesserung bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität unter Beachtung der besonderen Grenzlage Sachsens bedeuten, denn Rauschgiftkriminalität ist Kontrollkriminalität.

5.8 Opferschutz statt Täterschutz
Die Wirklichkeit in der Bundesrepublik zeigt, dass das Alter für die Strafmündigkeit angepasst werden muss. Selbst Zwölfjährige begehen inzwischen schwere Straftaten und Erwachsene missbrauchen mitunter ihre minderjährigen Kinder für Straftaten. Dem kann entgegengewirkt werden, indem die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre herabgesetzt wird. Die AfD setzt sich dafür ein, die längst überholte Sonderregelung für Straftäter im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, nach der gegebenenfalls Jugendstrafrecht anzuwenden ist, ersatzlos zu streichen. Wenn ein Mensch mit 18 Jahren volljährig und damit vollständig für sich selbst verantwortlich ist, muss dies für alle Bereiche gelten. Deshalb soll hier künftig konsequent das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen. Der Gedanke einer Reifeverzögerung beruht noch auf dem Ursprungsgedanken, dass der Mensch erst mit 21 Jahren voll für sich verantwortlich sein kann. Dies hat sich über Jahrzehnte so nicht bestätigt.

5.9 Direkte Demokratie stärken
Das Volk ist gemäß Art. 70 der Sächsischen Verfassung neben Regierung und Parlament berechtigt, Gesetzesvorlagen einzubringen. Wir wollen dieses Element direkter Demokratie stärken und die Verfahren für Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid verbessern. Ein Gesetzentwurf ist bislang mit 40.000 Unterstützerunterschriften beim Landtagspräsidenten
einzureichen. Diese Zahl soll auf 10.000 reduziert werden. Der Landtag kann anschließend den Gesetzwurf innerhalb von sechs Monaten beschließen. Andernfalls wird ein Volksbegehren durchgeführt, in dem mindestens 450.000 stimmberechtigte Bürger durch Unterschrift erklären, dass über den Gesetzentwurf ein Volksentscheid durchgeführt werden soll. Wir wollen die
Anzahl der Unterstützerunterschriften für die Durchführung eines Volksentscheides auf 200.000 reduzieren.
Wir werden die Möglichkeit einführen, dass durch Volksabstimmung vom Landtag beschlossene Gesetze aufgehoben werden können (kassatorisches Referendum). 5.10 Moscheeverbände und -vereine überwachen, keine weiteren Moscheen in Sachsen
Der fundamentalistische Islam trennt nicht zwischen Staat und Religion. Die Scharia regelt nicht nur das private Leben der Muslime, sondern alle Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Im Gegensatz dazu sieht unsere Rechtsordnung uneingeschränkte Glaubens- , Gewissens- und Religionsfreiheit als Bekenntnisfreiheit vor. Dem fundamentalistischen Islam
ist diese Freiheit fremd. Die Abwendung vom Islam (Apostasie) steht nach islamischem Recht unter Strafe.

5.11 Islamischen Antisemitismus erkennen, benennen und bekämpfen
Die romantisierende Verklärung von Zuwanderung verstellt oftmals den Blick auf den neu in Erscheinung tretenden Antisemitismus in Europa, der seine Wurzeln im Islam hat. Wir fordern daher eine gesellschaftliche Ächtung jeglicher Form von Antisemitismus – ausdrücklich auch, wenn die Urheber im linken oder muslimischen Milieu zu verorten sind. Die AfD wird eine Demokratieerklärung auch für Moscheevereine einführen, in der sie sich zu unserem säkularen Staat, zur Religionsfreiheit, zum Verzicht auf Gewalt und deren Verherrlichung bekennen müssen. Bei Verweigerung verliert der betreffende Moscheeverein jedwede rechtliche Legitimation. Die AfD zielt darauf ab, dass in dieser Erklärung auch die Finanzierung dieser Vereine offengelegt und dargestellt wird, in welchem Verhältnis sie zu internationalen Organisationen oder Organisationen ausländischer Staaten stehen. Eine ausländische Finanzierung wird verboten. Das Bekenntnis und die Religionsausübung für Muslime sind in Sachsen gewährleistet. Moscheen bedarf es dafür nicht. Daher lehnt die AfD Moscheebauten, besonders mit Minarett, ab.

5.12 Vermummungsverbot bei Demonstrationen – allgemeines Verschleierungsverbot
Wer friedlich demonstriert bzw. mit dem Aufzug sein demokratisches Recht wahrnimmt, benötigt keine Vermummung. Gerade Extremisten wollen sich in der Anonymität einer staatlichen Verfolgung entziehen. Wir wollen das Vermummungsverbot bei allen öffentlichen Veranstaltungen oder Aufzügen durchsetzen. Die AfD tritt zugleich für ein generelles Verbot der religiösen Gesichts- bzw. Vollverschleierung im öffentlichen Raum ein. In unserer Gesellschaft ist es üblich, sein Gesicht zu zeigen. Wer hier leben möchte, muss sich auch den hiesigen Gepflogenheiten anpassen.

5.13 Gegen Extremismus und Terrorismus – für unabhängigen Verfassungsschutz
Die AfD sagt jeglichem Extremismus und dem Terrorismus den Kampf an. Ideologisch motivierten Extremisten begegnet die AfD ebenso mit Null-Toleranz-Politik wie Hasspredigern, die unsere Demokratie, unsere Gesellschaft mit ihren Sitten und Bräuchen in Frage stellen. Dazu benötigen wir einen effizient und regierungsunabhängig agierenden Inlandsgeheimdienst. Einen Missbrauch des jetzigen Verfassungsschutzes zur Bekämpfung der Opposition lehnen wir ab. Der Verfassungsschutz muss in seiner jetzigen Form abgeschafft und mit einer vollständigen Überarbeitung des Verfassungsschutzgesetzes neu aufgestellt werden. Die Förderung von Vereinen soll von der Abgabe einer Demokratieerklärung mit Extremismusklausel abhängig gemacht werden.

5.14 Verbesserte Bedingungen für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Die AfD sorgt dafür, dass der Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz für die Zukunft gerüstet sind und als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge mehr im Fokusstehen. Das Ziel muss sein, die Sicherheit der Bürger nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch im ländlichen Raum zu verbessern. Seit vielen Jahren schon wurden Änderungen und
Verbesserungsvorschläge in diesem Bereich seitens der Wehren an die Politik herangetragen, jedoch ohne nachhaltigen Erfolg. Die AfD will aus diesem Grund den Bevölkerungsschutz sowie den Rettungsdienst stärken und dem ehrenamtlichen Engagement eine öffentliche und wirtschaftliche Anerkennung der geleisteten Arbeit verschaffen. Die Aktiven verrichten einen herausragenden Dienst bei Brand- , Rettungs- und Katastrophenfällen. Deshalb ist die Ausstattung der Wehren mit zeitgemäßer Ausrüstung von großer Bedeutung. Bei den Wehren muss gerade im ländlichen Raum die Zugehörigkeit attraktiv gestaltet werden. Dazu zählt neben der finanziellen Absicherung der Feuerwehrleute auch ein entsprechender Anreiz für die Arbeitgeber, die bei einem Einsatz mitunter für Stunden auf diese Mitarbeiter verzichten müssen. Die Tageseinsatzbereitschaft der Einsatzkräfte muss auch im ländlichen Raum gewährleistet werden. Der Brand- und Katastrophenschutz ist in freien Projekten in den Schulunterricht einzubinden. Als Anerkennung und Anreiz für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz wird die Einführung einer gestaffelten Zusatzrente angestrebt. Die Führerscheinkosten zum Erwerb der Klassen C1 und CE für Feuerwehrkameraden sollen durch den Freistaat Sachsen gefördert werden. Dies soll verbunden sein mit einer verlängerten Dienstverpflichtungszeit von fünf Jahren, in der freiwilligen Feuerwehr bzw. im Katastrophenschutz.

5.15 Legaler Waffenbesitz
Betroffen von der Verschärfung eines ohnehin schon restriktiven Waffenrechts sind vor allem legale Waffenbesitzer, Sportschützen, Jäger und Waffensammler. Eine Stigmatisierung und Vorverurteilung von Waffenbesitzern lehnen wir ab. Die illegalen Waffen, die für terroristische Anschläge benutzt werden, werden davon nicht erfasst. Illegaler Waffenbesitz muss konsequent bekämpft werden.

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