2. Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien

Damit Sachsen Heimat bleibt

2.1 Schule
2.1.1 Wissen statt Kompetenzen, Leistung statt Akademisierungswahn
Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends in den letzten Jahren sind alarmierend. Auch in Sachsen erreichen ca. 13 Prozent der Schüler nicht die Mindeststandards in Lesen, Zuhören, Rechtschreibung sowie Mathematik. Mit Einführung der neuen Lehrpläne 2019 wurde die Vermittlung von Lerninhalten zugunsten eines sogenannten „kompetenzorientierten“ Unterrichts zurückgedrängt, was zu einem weiteren, massiven Qualitätsverlust und mangelndem Urteilsvermögen der Schüler führt.
Trotz einer ständigen Verbesserung der Abiturnoten ist die Studierfähigkeit vieler Abiturienten unzureichend, was sich an hohen Abbrecherquoten an den Hochschulen zeigt. Die Bildungsstandards der verschiedenen Schulformen müssen an den Anforderungen der weiterführenden Bildungseinrichtungen ausgerichtet werden. Wir werden die Vermittlung von Fachwissen in den Vordergrund stellen, um wieder den Anschluss an das internationale Spitzenniveau zu erreichen. Die fortwährende Senkung der Leistungsanforderungen zur Erhöhung der Abiturientenquote lehnen wir ab. Wir werden die Bildungshoheit Sachsens verteidigen, damit unser Freistaat auch weiterhin Spitzenreiter im Ländervergleich bleibt.

2.1.2 Mehrgliedriges Schulsystem erhalten – Berufsausbildung stärken
Die AfD befürwortet ein nach Begabungen differenziertes Schulsystem, das dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Schüler gerecht wird, aber nach wie vor durchlässig ist. Wir werden in der Grundschule den systematischen Fibelansatz in Verbindung mit der Schulausgangsschrift SAS als einheitliches Lernziel etablieren, sodass alle Schüler ab Klassenstufe 3 sicher und lesbar eine verbundene Schrift schreiben können. Wir favorisieren das längere gemeinsame Lernen bis zur Klassenstufe 8 und wollen unsere Oberschulen als Technische Oberschulen aufwerten und diese stärker mit Handwerk und
regionaler Wirtschaft verzahnen. Das unterschiedliche Leistungsniveau der Schüler wird durch einen getrennten Unterricht in den Hauptfächern ab Klasse 7 berücksichtigt. So erhält jeder Schüler eine optimale Förderung. Voraussetzung für den Übergang zum Gymnasium nach Klasse 8 ist ein Notendurchschnitt von mindestens 1,5 in den Hauptfächern.
Das Abitur muss wieder zum Ausweis der Studierfähigkeit werden, der Haupt- oder Realschulabschluss zur Berufsausbildung befähigen. Wir werden verbindliche Kriterien für den Übergang auf das Gymnasium festlegen.

2.1.3 Berufliche Bildung stärken
Die duale Ausbildung in Unternehmen und Berufsschulen ist ein Erfolgsmodell. Jedoch gefährden das Streben nach immer höheren Abiturienten- und Akademikerquoten sowie unzureichende Leistungen von Haupt- und Realschulabsolventen den Nachwuchs in den Ausbildungsberufen. Mehr als ein Drittel aller IHK-Betriebe muss fehlende Kenntnisse der Auszubildenden in Rechtschreibung, Textverständnis und Mathematik durch Nachhilfekurse ausbessern. Zahlreiche Lehrstellen können aus Mangel an ausreichend qualifizierten Bewerbern nicht besetzt werden, zu viele Lehrlinge brechen die Ausbildung ab.
Solides Wirtschaftswissen und eine umfassende Berufsorientierung mit hohem Praxisbezug auch am Gymnasium sind Grundlagen für die Entwicklung von Mündigkeit, Urteilsvermögen und Verantwortungsbewusstsein junger Menschen sowie für eine erfolgreiche Berufslaufbahn. Wir werden mehr wirtschaftliche Themen in den Fächerkanon der allgemeinbildenden Schulen aufnehmen.

Die beruflichen Schulen müssen als tragende Säulen der beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens gestärkt, der Wert der beruflichen Bildung stärker gewürdigt werden. Die Oberschulen sollen durch Kooperationen mit Unternehmen und den Industrie- und Handelskammern attraktiver werden. Wir werden den Ausbau von Wohnheimplätzen für Auszubildende zur Unterbringung am Berufsschulstandort vorantreiben. Dabei soll die sozialpädagogische Betreuung der minderjährigen Berufsschüler sowie die anteilige Finanzierung durch den Freistaat Sachsen entsprechend den Bedarfen geprüft werden.

2.1.4 Inklusion mit Augenmaß – Förderschulen erhalten
Die Forderung der Vereinten Nationen, Kindern mit Behinderungen Teilhabe am Bildungssystem zu garantieren, erfüllt Deutschland seit vielen Jahrzehnten. Kinder mit besonderem Förderbedarf erhalten in der Förderschule eine umfassende Unterstützung, welche die Regelschule nicht leisten kann. Die AfD wendet sich gegen Bestrebungen, die Förderschulen abzuschaffen. Die Inklusion im gesamten Bildungsbereich muss mit Augenmaß erfolgen, den Kindern Erfolgserlebnisse ermöglichen, darf aber Erzieher und Lehrer nicht überfordern und die Mitschüler nicht am Lernfortschritt hindern.

2.1.5 Lehrer verdienen Anerkennung
Schülerleistungen hängen maßgeblich von der Lehrerpersönlichkeit ab. Akzeptanz und Erfolg des Lehrers steigen mit dessen Fähigkeit, die Schüler zu guten Ergebnissen zu motivieren. Eine Wertschätzung dieser Bemühungen der Öffentlichkeit zu vermitteln, trägt dazu bei, den Lehrerberuf wieder attraktiv zu machen. Die Autorität des Lehrers darf nicht in Frage gestellt,
er darf nicht zum bloßen „Lernbegleiter“ degradiert werden.

2.1.6 Respektvolles Miteinander statt Mobbing
Der steigenden Anzahl der Angriffe auf und Gewaltandrohungen gegen Lehrer und Mitschüler muss entschieden und konsequent entgegengetreten werden. Neben einer eindeutigen Definition für Mobbing bedarf es unkomplizierter Hilfe für die Opfer sowie einer konsequenten Verfolgung der Täter. Ein stärkerer Fokus auf dieses Thema soll bereits in der Lehramtsausbildung und durch regelmäßige Fortbildungen und in den Schulen gelegt werden. Es bedarf einer regelmäßigen Thematisierung von Mobbing und Cybermobbing im Unterricht und mehr präventiver Arbeit.

2.1.7 Migration – nicht zu Lasten unserer Kinder
Migration verschärft den Lehrermangel durch eine große und unvorhergesehene Anzahl schulpflichtiger Kinder. Ferner hat sich gezeigt, dass diese Kinder, nicht zuletzt wegen ungenügender Sprachkenntnisse, dem Unterricht schlecht folgen können und dadurch einheimische Schüler in ihrem Lernfortschritt behindern. Dem politischen Islam darf an sächsischen Schulen kein Vorschub geleistet werden. Muslimische Schüler müssen auch am Schwimm- und Sportunterricht teilnehmen. Die AfD
fordert ein Kopftuchverbot an Schulen und Kindertageseinrichtungen. Ausschließlich „halales“ Essen in Kantinen ist Ausdruck einer fortschreitenden Islamisierung, der wir uns entschieden entgegenstellen. Ziel der Beschulung schulpflichtiger Kinder ohne Bleibeperspektive muss es sein, sie auf das Leben nach der Rückkehr in ihr Herkunftsland vorzubereiten und die Zeit bis zur Rückkehr sinnvoll zu überbrücken.

2.1.8 Heimatliebe vermitteln
Die Schule soll einen wesentlichen Beitrag zur positiven Identifikation junger Menschen mit der eigenen Kultur und Heimat leisten. Denn nur wer die eigene Kultur kennt und liebt, kann andere Kulturen schätzen und respektieren. Dies setzt voraus, dass sich Schüler kritisch mit den Schatten- , aber auch den Lichtseiten der Geschichte Deutschlands und Sachsens auseinandersetzen.

2.1.9 Meinungsvielfalt statt einseitiger Ideologie 
Wie im Beutelsbacher Konsens gefordert, darf das Klassenzimmer kein Ort der Indoktrination sein. Damit Schüler zu mündigen Bürgern heranwachsen und sich eine eigene Meinung bilden können, müssen sie sich mit unterschiedlichen Positionen zu aktuellen Themen kritisch und kontrovers auseinandersetzen.

2.1.10 Traditionelle Familienwerte statt Frühsexualisierung
Die „Sexualpädagogik der Vielfalt“ verletzt die Schamgrenzen unserer Kinder stellt einen unzulässigen Eingriff in deren natürliche Entwicklung dar. Dadurch werden sie in Bezug auf ihre sexuelle Identität verunsichert. Die AfD steht für eine altersgerechte Sexualerziehung auf den Grundlagen der Biologie. Die AfD lehnt alle Versuche ab, das traditionelle Familienbild zu beseitigen. Das ideologische Experiment der Frühsexualisierung unter dem Deckmantel der sexuellen Vielfalt ist zu beenden, jede staatliche Finanzierung entsprechender Projekte ist sofort einzustellen und eine Mitsprache bzw. ein Vetorecht der Eltern beim Thema Sexualerziehung ist gesetzlich zu verankern.

2.1.11 Altersgerechter Einsatz digitaler Medien
Schulen benötigen eine moderne digitale Ausstattung. Digitale Medien können den Unterricht unterstützen, aber nicht ersetzen. Die Einrichtung und Wartung dieser Ausstattung muss von technischen Mitarbeitern oder Dienstleistern übernommen werden, um die Lehrer zu entlasten. Die zu frühe Nutzung digitaler Technik hat jedoch einen negativen Einfluss auf die Entwicklung der motorischen und kognitiven Fähigkeiten von Kindern. Die AfD befürwortet deshalb einen Einsatz digitaler Technik zur sinnvollen Ergänzung des Unterrichts erst ab Klassenstufe 4.

2.2 Hochschule
2.2.1 Bologna ist gescheitert – Diplom und Magister wiedereinführen
Die EU-weite Umgestaltung von Studiengängen (Bologna-Prozess) hat zu einer Verschulung des Studiums, zu Überregulierung und Bürokratie geführt. Die akademische Freiheit wurde beschnitten, ein Studienplatzwechsel erschwert. Bei der hohen Zahl von Studiengängen, die durch den Zwang zur Profilierung entstanden sind, ist die Vergleichbarkeit von Abschlüssen deutlich erschwert. Die AfD will die bewährten Diplom- und Magisterstudiengänge wiedereinführen. Die
Modularisierung des Studiums und die Akkreditierungsbürokratie sollen abgeschafft werden. Das Promotionsrecht muss Universitäten vorbehalten bleiben. Deutsch muss als Lehr- und Wissenschaftssprache bewahrt werden.

2.2.2 Autonomie der Hochschulen stärken – Freiheit von Forschung und Lehre bewahren
Wissenschaft und Forschung müssen unabhängig von politischen, ideologischen, wirtschaftlichen und finanziellen Interessen sein. Wir wollen eine höhere Grundfinanzierung der Hochschulen, um deren Abhängigkeit von Drittmitteln zu verringern. Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter sollen ihre Zeit für die Forschung verwenden und nicht für das Schreiben von Drittmittelanträgen. Das Spektrum von Forschungsgebieten darf nicht durch eine Abhängigkeit von Fördermitteln und Geldgebern eingegrenzt werden. Die AfD setzt sich für die Technologieoffenheit in Forschung und Entwicklung ein.
Hochschulen sollen das Recht besitzen, Bewerber mittels standardisierter Eignungstests und Aufnahmeprüfungen auszuwählen. Der durch politische Zielvorgaben zu Studentenzahlen, Studienerfolg und anderen Quoten erzeugte Zwang zur Nivellierung ist zu beenden. Für internationale Studenten aus Ländern, die nicht Teil des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und im Anschluss an ihr Studium nicht in Sachsen tätig werden, sollen angemessene Studiengebühren erhoben werden.

2.2.3 Reform der Lehrerausbildung
Die AfD Sachsen setzt sich für die Wiedererrichtung einer Pädagogischen Hochschule (PH) Sachsen ein. Damit soll eine gesetzlich geregelte, bedarfsgerecht geplante Lehrerausbildung ohne den Umweg von Referendariaten gesichert werden. Die Ausbildung von Grundschullehrern soll stärker an den pädagogischen Bedürfnissen in der Grundschule ausgerichtet und der schulartübergreifende akademische Grad eines Diplom-Pädagogen wiedereingeführt werden. Die Zahl der Studienabbrüche im Lehramtsstudium soll durch standardisierte Eignungstests und Auswahlverfahren der Studienanfänger reduziert werden. Das Lehramtsstudium ist künftig so aufzubauen, dass Theorie und Praxis in allen Lehramtsstudiengängen von Beginn an eng
verzahnt sind. Dazu wollen wir verpflichtende, regelmäßige berufspraktische Anteile an allen Schularten, die den Studenten das Kennenlernen und Erleben des Lehreralltags ermöglichen. Mit fortschreitendem Studium sollen Studenten Unterrichtseinheiten begleiten. Wir prüfen die Möglichkeit einer angemessenen Vergütung.

2.2.4 Gender-Ideologie entgegentreten
Die Gender-Ideologie bestreitet natürliche Unterschiede zwischen Mann und Frau, verbunden mit der Behauptung, dass Geschlechter nur soziale Konstrukte seien. Unterschiede etwa bei der Auswahl und Ausübung von Berufen werden als Beweis einer vermeintlichen Diskriminierung betrachtet und deren Beseitigung gefordert. Die Gender-Ideologie entwertet die gewachsene und im Grundgesetz verankerte Vorrangstellung von Ehe und Familie. Sie verunsichert Kinder in ihrer sexuellen Identität. Behauptungen der Gender-Ideologie stehen im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen der Biologie und der Entwicklungspsychologie. Dennoch wird dieser Ideologie ein Wissenschaftsanspruch zugebilligt und dieser in intoleranter Weise verteidigt. Wir werden die Förderung dieser Ideologie einstellen. Jegliche „politisch korrekten“ Sprachvorgaben lehnen wir ab. Gleichstellungsbeauftragte sind abzuschaffen. Bei der Besetzung von Stellen muss allein die fachliche Qualifikation des Bewerbers entscheiden.

2.2.5 Schutz von Forschungsergebnissen und Technologietransfer
Innovationen sind der Motor für eine zukunftsfähige und wachstumsstarke Wirtschaft. Der Schutz von Wissen und technischen Erfindungen aus Hochschulen durch Patente stärkt nicht nur unsere Hochschulen, sondern auch den Freistaat Sachsen. Sächsisches Know-how darf nicht durch einen fehlenden oder unzureichenden Patentschutz der ganzen Welt auf dem
Silbertablett angeboten werden. Bei Wissenschaftlern ist daher das Bewusstsein für gewerbliche Schutzrechte zu schärfen. Diese sollen hauptsächlich zur Verwertung und Umsetzung gebracht werden – entweder durch Ausgründungen oder durch Technologietransfer – vorzugsweise in die sächsische Wirtschaft.

2.2.6 Keine Zivilklausel an Universitäten
Unserer Überzeugung nach ist es die Pflicht jedes Forschers, zum Fortschritt seiner Heimat beizutragen. Dazu gehört für uns auch, die Verteidigungsfähigkeit unserer Heimat gegen äußere und innere Bedrohungen zu erhalten. Daher lehnen wir Zivilklauseln strikt ab.

2.3 Kultur ist ein wesentlicher Teil unserer sächsischen Identität
Der Freistaat Sachsen gehört zu den Bundesländern mit den meisten Kulturdenkmalen. Seine Museen, Orchester, Chöre und Theater sind weltweit bekannt. Seine Geschichte und sein kultureller Reichtum machen Sachsen zu einem echten Tourismusmagneten. Doch nicht nur in der „Hochkultur“, sondern auch im Kleinen, in den vielen lokalen Traditionen und Bräuchen verwirklicht sich sächsische Identität. Die AfD bekennt sich daher klar zur Förderung von Kunst und Kultur. Wir verwahren uns jedoch gegen die zunehmende Ideologisierung des Kulturbetriebs – besonders dann, wenn Steuermittel für politisch einseitige Projekte verwendet werden. Das Christentum hat unsere Werte, Geschichte und Identität tiefgreifend geprägt. Trotz der gegenwärtigen Ablehnung, die uns die Amtskirchen entgegenbringen, stehen wir zu diesem Erbe, was besonders im Wirken des Vereins „Christen in der Alternative für Deutschland e. V.“ zum Ausdruck kommt. Wir werden den Dialog mit christlichen Institutionen nicht aufgeben.

2.3.1 Ausverkauf der Kultur stoppen
Wir werden die „politisch korrekte“ Umbenennung historischer Kunstwerke durch staatliche Museen (z. B. „Mann“ statt „Eingeborener“) rückgängig machen. Wir fordern zudem, dass die Übertragung von Kunstwerken aus sächsischen Beständen (z. B. Benin-Bronzen) an andere Staaten nur in berechtigten Ausnahmefällen erfolgt – und auch nur dann, wenn die
anschließende Sicherheit der Objekte garantiert ist.

2.3.2 Denkmalförderung stärken
Sachsen ist reich an Kulturdenkmalen, darunter Schlösser, Monumente oder ländliche Umgebindehäuser. Doch für ihren Erhalt ist regelmäßig zu wenig Geld im Landeshaushalt vorgesehen. Damit künftig kein Denkmal mehr verfallen muss, setzen wir uns dafür ein, dass die Fördermittel an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden – besonders zugunsten privater Eigentümer, welche die ihnen anvertrauten Gebäude mühevoll hegen und pflegen.

2.3.3 Kulturgut schützen und erhalten
Öffentlich zugängliche Denkmale, Kirchen und Gedenkstätten werden immer wieder Ziel gewalttätiger Übergriffe. Solche Straftaten müssen rigoros verfolgt werden. Der Juwelenraub im Historischen Grünen Gewölbe im Jahr 2019 hat zudem gezeigt, dass erhebliche Lücken bei der Sicherheit sächsischer Museen bestehen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass bestehende Mängel behoben werden und die Schutzmaßnahmen den technischen Möglichkeiten entsprechen.

2.3.4 Brauchtum pflegen und Lokalkultur erhalten
Der AfD ist es ein erklärtes Anliegen, die Lokalkultur – gerade im ländlichen Raum – zu stärken und besonders junge Leute für die Geschichte und Traditionen der sächsischen Heimat zu begeistern. Wir unterstützen nachdrücklich Projekte zur Förderung der Heimatpflege und des regionalen Brauchtums.

2.3.5 Kulturelle Bildung unserer Kinder fördern
Identität zu bewahren, bedeutet auch, Kinder von klein auf mit Kunst und Kultur vertraut zu machen. Wir stehen für eine umfassende kulturelle Bildung unserer Schüler, für eine bessere Ausstattung der Musikschulen und für eine breitere Förderung begabter Kinder – ganz unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern.

2.3.6 Schutz der deutschen Sprache
Die deutsche Muttersprache ist für uns das zentrale identitätsstiftende Kulturgut, welches nicht durch „politisch korrekte“ Sprachvorgaben entstellt werden darf. Wir werden dafür sorgen, dass sich dies auch in der Verfassung des Freistaates Sachsen widerspiegelt.

2.4 Medien
Ein vom Staat unabhängiger und kritischer Journalismus ist essentieller Bestandteil eines demokratischen Staatswesens. Wir treten für eine vielfältige Medienlandschaft ein, die alle Meinungen im Rahmen geltenden Rechts zulässt. In den letzten Jahren haben jedoch Staatsferne und Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) und insbesondere des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) noch einmal deutlich abgenommen. Die öffentlich-rechtliche Berichterstattung hat vorrangig sachlich und wertungsfrei zu erfolgen. Zudem gibt es im Internetzeitalter keinen Grund, den ÖRR gegenüber anderen Medienanbietern zu privilegieren. Wir werden sowohl den Medienstaatsvertrag als auch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag kündigen und den MDR grundlegend reformieren. Niemand darf mehr gezwungen sein, für ein Rundfunkangebot zu zahlen, dass er weder nutzt, noch nutzen möchte. Angestellte des ÖRR und andere dort unter Vertrag stehende Medienvertreter dürfen keine Regierungsaufträge mehr erhalten. Das Internet als Plattform für Information und Kommunikation soll, abgesehen von strafrechtlich relevanten Beiträgen, frei von Zensur sein. Wir sehen die Beteiligung von Parteien an Medien sehr kritisch. Insbesondere die SPD ist über ihre Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft an zahlreichen Tageszeitungen beteiligt, darunter die Sächsische Zeitung, die Leipziger Volkszeitung und die Morgenpost Sachsen. Wir werden das Sächsische Gesetz über die Presse um eine Offenlegungspflicht für Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen ergänzen.

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