1. Familie und Demografie
Damit Sachsen Heimat bleibt
1.1 Stabile Familien mit Kindern sind unsere Zukunft
Der demografische Wandel bedroht akut den Erhalt unseres Gemeinwesens. Wir beschränken uns aber nicht darauf, nur seine Folgen zu beklagen, sondern wollen seine Ursachen bekämpfen, vor allem den ideologiegetriebenen Wertewandel und die strukturelle Benachteiligung von Familien in unserer Gesellschaft, welche zu wenigen und einer späten Entscheidung für Kinder führen. Die meisten Familien in Sachsen leben ein traditionelles Familienmodell, eine stabile Partnerschaft von Mann und Frau, die darauf angelegt ist, für das geborgene Aufwachsen eigener oder angenommener Kinder ein Schutzraum zu sein. Dieses Familienmodell, zu dem auch Trennungsfamilien gehören, bildet weit über 90 Prozent aller Familien ab und steht als Keimzelle der Gesellschaft und Grundlage unseres Staates zu Recht unter dem besonderen und unwandelbaren Schutz der Sächsischen Verfassung und des Grundgesetzes. Es bringt als einziges Familienmodell die künftigen Leistungsträger und Fachkräfte hervor, ohne welche Deutschland keine wirtschaftliche Überlebensperspektive hat.
Die AfD will wirtschaftliche und rechtliche Benachteiligungen des Mehrheitsfamilienmodells beseitigen. Sie wird darauf hinwirken, auch die ideelle Relativierung der Familie aus Mann, Frau und deren Kindern in der Öffentlichkeit und im Bildungsbereich zurückzudrängen. Wir wollen Familien in ihrer individuellen Freiheit, Eigenständigkeit und Mitbestimmung stärken, indem wir langfristig ihre Steuer- und Abgabenlast senken und ihnen so Freiraum für mehr Kinder geben. Dies ist für uns die nachhaltigste Form der Wirtschaftsförderung und Zukunftssicherung für Sachsen. Kurzfristig ist eine demografische Wende in Sachsen aber nur über landesspezifische Fördermaßnahmen erreichbar, insbesondere über eine echte Willkommenskultur für Kinder. Alle Maßnahmen sollen – unter Beachtung des Primats der Elternverantwortung – die Bedürfnisse von Kindern nach Zeit, Zuwendung, Versorgung, Schutz sowie Entfaltungs- und Bildungschancen beachten und die Leistungen von Eltern für die Gesellschaft würdigen.
Wir wollen verantwortliche Eltern mehr als bisher unterstützen und allen Kindern die Chance geben, zu leben, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und sie in die Gesellschaft einzubringen. Familie soll in Sachsen kein Armutsrisiko mehr sein! Eine verbindliche, langfristige, beglückende Partnerschaft mit Kindern ist ungebrochen das wichtigste Lebensziel der meisten jungen Deutschen. Viele zögern jedoch die Familiengründung hinaus, unter anderem wegen wirtschaftlicher Unsicherheiten oder weil sie bereits als Kind familiäre Belastungen erlebt haben.
Die AfD wird daher ein positives Bild des Lebensentwurfs Familie als Bildungs- und Lehrinhalt in allen frühkindlichen und schulischen Bildungseinrichtungen zu verankern. Das in Art. 6 Grundgesetz sowie in Art. 22 der Sächsischen Verfassung gemeinte Leitbild der Familie aus Vater, Mutter und Kindern soll wieder entsprechend der mehrheitlich gelebten Wirklichkeit im Mittelpunkt stehen.
1.2 Toleranz statt Akzeptanz anderer Lebensmodelle
Abweichende Lebensmodelle sollten nicht mehr Raum einnehmen, als sie im Alltagsleben haben. Wir treten Bestrebungen auf allen Ebenen energisch entgegentreten, die Begriffe Abstammung, Familie und Ehe umzudeuten, die für die im Grundgesetz definierten Grundrechte maßgeblich sind. Jedes Kind hat das Recht, seine biologischen Eltern zu kennen und behütet aufzuwachsen. Toleranz ist geboten, aber kein Kind soll zur Akzeptanz gedrängt werden. Die Hoheit über die Bewertung und Einordnung von Lebensmodellen und Formen der Sexualität ist mit Art. 22 der Sächsischen Verfassung bei den Eltern zu belassen, bis die Kinder eigenes Interesse an diesen Themen entwickeln.
Die AfD lehnt jede Art der Frühsexualisierung ab. Jegliche Form einer übergriffigen Sexualerziehung unter dem Deckmantel der Präventionsarbeit im frühkindlichen Bildungsbereich hat zu unterbleiben. Kinder sollen altersgerecht aufgeklärt werden – ihrem natürlichen Schamgefühl ist dabei jedoch immer sensibel und rücksichtsvoll zu begegnen.
1.3 Keine Kinder auf sexualisierten Paraden und Demonstrationen
Kinder gehören nicht auf LGBTQ- und Regenbogenparaden wie den „Christopher Street Day“. Trotzdem ist es in Sachsen seit Jahren üblich, dass Kinder an Aufzügen und Paraden teilnehmen, die das Ziel haben, sexuelle Orientierungen in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Im Sinne des Jugendschutzes muss der Freistaat Sachsen sicherstellen, dass in Zukunft keine Kinder mehr an derartigen Veranstaltungen teilnehmen. Insbesondere fordern wir auch, dass an öffentlichen Schulen und Kindertagesstätten Regenbogenparaden und LGBTQ-Veranstaltungen nicht beworben werden dürfen.
1.4 Schutz der Ungeborenen verbessern
Jahr für Jahr verlieren mehrere tausend Kinder in Sachsen ihr Leben, bevor sie das Licht der Welt überhaupt erblickt haben, weil ihre Mütter trotz Schwangerschaftskonfliktberatung keine ausreichende Unterstützung finden und sich für eine Abtreibung entscheiden. Auf der anderen Seite verzweifeln viele Paare, weil sich bei ihnen kein oder kein weiterer Nachwuchs einstellen will. Die AfD wird daher das Unterstützungsnetzwerk für Schwangere in Not ausbauen und Betroffenen helfen, öfter als bisher eine tragfähige Lebensperspektive für ihr Kind und sich selbst zu finden. Wir werden die Informations- und Kommunikationswege für adoptionswillige Eltern erleichtern, sodass sich ungewollt schwangere Frauen eher darauf einlassen können, ihr Kind auf die Welt zu bringen. Bei der Schwangerschaftskonfliktberatung selbst werden wir für mehr Transparenz sorgen, nach welchen Richtlinien die Beratung erfolgt und ob diese Richtlinien in der Praxis auch tatsächlich entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden. Die 2020 eingeführte Möglichkeit der ausschließlichen Telefon- und Onlineberatung zur Erlangung einer Beratungsbescheinigung, welche für eine Abtreibung notwendig ist, schaffen wir wieder ab. Aus unserer Sicht ist eine umfassende und ausgewogene Beratung nur persönlich möglich. Wir bekennen uns zum Leben und lehnen ein Grundrecht auf Abtreibung ab. In den letzten Jahren ist eine Zunahme der Abtreibungen bei Frauen mit Wohnsitz im Ausland wegen restriktiver Regelungen im Heimatland (bspw. Polen) zu verzeichnen. Auch hier ist die Schwangerschaftskonfliktberatung Grundlage der Abtreibung. Aufgrund der Sprachbarriere und der fehlenden Vermittlungsmöglichkeit von Hilfen zur Überwindung der Notlage im Ausland treten wir jeglichem Abtreibungstourismus entgegen. Träger, die nachweislich eine Beratung für das Leben leisten, wollen wir mehr als bisher unterstützen. Auf Bundesebene werden wir uns dafür einsetzen, dass die bestehenden Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch in der bisherigen Form erhalten bleiben.
1.5 Baby-Begrüßungsgeld für Sachsen
In Sachsen werden zu wenige Kinder geboren, um den Bevölkerungsbestand und damit das Erbe unserer Kulturlandschaft sowie unserer gewachsenen Industrie- und Landwirtschaft zu erhalten. Dabei braucht Sachsen eigene, leistungsfähige Nachwuchskräfte, um Wohlstand und Tradition, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit in Mittelstand, im Handwerk und Dienstleistungswesen, aber auch in den sächsischen Schlüsselindustrien langfristig zu sichern. Wir bekennen uns klar zu mehr Kindern und werden daher ein sächsisches Baby Begrüßungsgeld in Höhe von 5.000 Euro einführen, um so diejenigen zu unterstützen, die Mut zu Kindern und Verantwortung als Eltern beweisen. Dieses Begrüßungsgeld soll Eltern gewährt werden, welche die alleinige deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, gemeinsam mindestens zehn Jahre in Sachsen ihren Hauptwohnsitz haben, auf eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studium verweisen können oder berufstätig sind. Die Auszahlung soll in drei Raten – zur Geburt und jeweils zum vollendeten dritten und sechsten Lebensjahr des Kindes ohne Aufrechnung gegen Leistungen nach SGB XII – erfolgen. Im Sinne des Kindeswohls soll zudem Voraussetzung sein, dass alle empfohlenen medizinischen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen und Erziehungspflichten nicht gröblich verletzt wurden.
1.6 Landeserziehungsgeld deutlich ausbauen
Wir wollen die Sächsische Verfassung mit Leben füllen, welche in Artikel 22 Absatz 2 vorsieht, Mütter besonders zu unterstützen, die ihre Kinder in der häuslichen Geborgenheit betreuen und erziehen und ihnen so eine sichere Bindung ermöglichen. Bisher sind in Sachsen viele Eltern aus finanziellen Gründen gezwungen, ihre Kleinkinder tagsüber betreuen zu lassen, um die Familie mit zwei Einkommen selbst versorgen zu können. Wir werden hingegen die freie Wahl der Betreuungsart für die ersten drei Lebensjahre der Kinder sicherstellen und dazu das Landeserziehungsgeld (bislang nur bis zu 300 Euro) auf Augenhöhe mit den Ausgaben für einen Krippenplatz bringen. Wir orientieren uns dabei am Bundeselterngeld, wollen es aber deutlich besser machen. Das Landeserziehungsgeld soll 67 Prozent des letzten Jahresnettoeinkommens des betreuenden Elternteils vor dem ersten Kind betragen, mindestens jedoch 750 Euro und maximal 1.500 Euro pro Monat. Mit einem Geschwisterbonus und der finanziellen Berücksichtigung von Mehrlingsgeburten erleichtern wir berufstätigen Eltern die Entscheidung für mehr Kinder, die Sachsen dringend braucht. Die bisherigen niedrigen Einkommensgrenzen entfallen, sodass deutlich mehr Eltern als bisher Anspruch erhalten. Die Bezugsdauer endet erst mit dem dritten Lebensjahr des Kindes, nicht schon nach einem Jahr. Da das Landeserziehungsgeld aus sächsischen Steuermitteln finanziert wird, soll es nur für Eltern gewährt werden, welche die alleinige deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und gemeinsam mindestens zehn Jahre in Sachsen ihren Hauptwohnsitz haben. Damit wollen wir Sachsen auch demografisch stärken. Alleinerziehende sollen dabei genauso berücksichtigt werden wie Familien, denn die Stärkung der Mutter-Kind-Bindung und eine echte Wahlfreiheit stehen für uns im Vordergrund. Wir wollen daher Zusatzleistungen prüfen, um Frauen, welche während der Schwangerschaft oder in den ersten drei Lebensjahres des Kindes zu Alleinerziehenden geworden sind, durch die Doppelbelastung von Miete und Lebenskosten bei der Kinderbetreuung zu entlasten.
1.7 Qualität in der Kindertagesbetreuung und frühkindlichen Erziehung verbessern
Unsere Kinder sind unsere Zukunft. Sie haben das Recht auf eine optimale individuelle Betreuung in jeder Kindertageseinrichtung – egal ob in der Kindertagespflege oder in den Kindertagesstätten. Die leistungsgerechte Bezahlung der Tagespflege durch die Kommunen ist zu sichern, die kontinuierliche Weiterbildung zu fördern. Ob Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege – der Landeszuschuss muss deutlich steigen, um unsere sächsischen Städte und Gemeinden finanziell stärker zu entlasten. Den kommunalen Anteil an den Krippenplätzen wollen wir von aktuell knapp 67 Prozent auf maximal 50 Prozent deckeln und so die kommunalen Haushalte entlasten. Wir treten für Betreuungsschlüssel nach international anerkannten Standards ein. Dies sind 1 : 3 für Krippen- (U3), 1 : 7,5 für Kindergarten- (Ü3) und 1 : 12 für Hortkinder. Gerade angesichts der aktuell sinkenden Geburtenzahlen bedarf es daher neben der Verbesserung des Betreuungsschlüssels auch einer höheren Flexibilität im sächsischen Kita Gesetz. Insbesondere für die kleinen Dorfkindergärten außerhalb der Ober- und Mittelzentren sollen keine starren Mindestkinderzahlen gelten, damit wir so die Dorf-Kitas erhalten und unsere kleinen Orte stärken. Für den Erhalt und die Modernisierung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wollen wir mehr Geld zur Verfügung stellen und die Förderquote des Freistaates erhöhen. Auch die Mindestinvestitionshöhe von 100.000 Euro für förderfähige Maßnahmen gehört abgeschafft, um auch kleinere Maßnahmen über den Freistaat Sachsen zu finanzieren. Kindertageseinrichtungen sollen unseren Kindern Sicherheit und Geborgenheit bieten. Dazu müssen sie ein ideologie- und politikfreier Ort sein. Die AfD strebt daher eine Rückbesinnung der frühkindlichen Bildung und Erziehung auf bewährte Prinzipien in Kindertageseinrichtungen an. Neben einem strukturierten Tagesablauf und festen Bezugspersonen sind altersgerechte Förderangebote und kindgerechte Bildungsinhalte sicherzustellen. Wir sprechen uns klar gegen sogenannte „offene Konzeptionen“ in Kindertageseinrichtungen aus. Ziele einer erfolgreichen frühkindlichen Bildung müssen die allgemeine Schulfähigkeit der Kinder, die Freude am Lernen und eine gesunde Leistungsbereitschaft sowie ein freundschaftlicher und achtsamer Umgang mit anderen Kindern sein. Unsere Kinder sollen ihre charakterlichen und motorischen Fähigkeiten frei entwickeln können. Sie brauchen dazu jedoch von Anfang an eine liebevolle und zugleich konsequente Führung mit festen Regeln und Grenzen sowie einen Rahmen, in dem sie sich sicher entfalten können. Unsere Kinder sollen dabei von Beginn an Achtung und Ehrfurcht vor dem Wunder des Lebens und Rücksicht gegenüber Schwächeren entwickeln.
Mit einem Ausbau des „Haus der kleinen Forscher“ wollen wir unsere Kinder frühzeitig für den MINT-Bereich und das Handwerk begeistern und zudem im Vorschuljahr mit einer Stärkung der Brandschutzerziehung in Zusammenarbeit mit den lokalen und ortsansässigen Feuerwehren Kinder für dieses Thema begeistern und so den Feuerwehrnachwuchs von morgen gewinnen. Wir wollen die sprachliche Bildung stärker fördern und die Weiterbildung der Erzieher in diesem Bereich unterstützen, da immer noch ein Drittel der Schulanfänger sprachliche Defizite aufweist. Kindertageseinrichtungen müssen einen sicheren Erwerb der deutschen Sprache für alle Kinder, die auf Dauer hier leben werden, gewährleisten. Daher soll in sächsischen Kindertageseinrichtungen die deutsche Sprache verbindlich sein. Der Anteil nichtdeutschsprachiger Kinder in Kita-Gruppen ist auf maximal 10 Prozent zu begrenzen, um eine gute Sprachentwicklung aller Kinder sicherzustellen. Kinder von Familien ohne dauerhafte Bleibeperspektive sind bei Bedarf in gesonderten Einrichtungen durch Muttersprachler zu betreuen, um bei ihrer Rückkehr in die Heimat keine Nachteile zu erleiden. Die Betreuung dieser Kinder ist vornehmlich Elternaufgabe.
1.8 Elternbeiträge begrenzen, Erzieherausbildung stärken
Die Elternbeiträge für Alleinerziehende und Familien in Kindertageseinrichtungen wollen wir zunächst auf 15 Prozent deckeln und langfristig abschaffen, wenn vorher mit der Reform des Landeserziehungsgeldes eine wirkliche Wahlfreiheit der Kinderbetreuung in den ersten drei Lebensjahren geschaffen ist. Wir wollen die durch staatliche Fachschulen geleistete Erzieherausbildung fördern und ein angemessenes Ausbildungsentgelt zahlen, um die Attraktivität des Erzieherberufs zu stärken. Parallel dazu werden wir die berufsbegleitende Ausbildung stärken und eine Straffung der Erzieherausbildung von fünf auf vier Jahre prüfen. Die bereits hohen Qualitätsstandards für die Erzieherausbildung in Sachsen sind dabei zu erhalten, jedoch planen wir, die vorgeschaltete, zweijährige Sozialassistentenausbildung auf ein Jahr zu begrenzen und – bei positiver Beurteilung – auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Berufsvorbereitungsjahr in Kindertageseinrichtungen hierfür anzuerkennen. Mit einer Landerzieherprämie wollen wir zudem ganz gezielt junge Erzieher für eine Arbeit im ländlichen Raum begeistern und dem zunehmenden Erziehermangel gerade auf dem Land entgegenwirken.
1.9 Familien als hohes Gut der Gesellschaft stärken
Art. 22 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung fordert die Regierung auf, diejenigen zu würdigen und zu unterstützen, die für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen auf ein eigenes Erwerbseinkommen und berufliche Selbstverwirklichung verzichten. Diesem Verfassungsgebot will die AfD gerecht werden und auch im Bundesrat darauf hinwirken, strukturelle Benachteiligungen der Familien in der Sozialversicherung abzubauen. Im Rahmen der von der AfD angestrebten Rentenreform sollen Pflege- und Kindererziehungszeiten auch für Frauen, die ihre Kinder während der Ausbildungszeit geboren und erzogen haben, stärker als bisher bei der Rente berücksichtigt werden. Wir zielen darauf ab, dass die Leistung der Kindererziehung durch Mütter wie Väter mehr Anerkennung erfährt. Hierzu sollen Vertreter der Landesregierung, die Landkreise und die Kommunen regelmäßig öffentlich aktiv werden, etwa anlässlich von Feiertagen und Abschlussfeiern. Die Familien stehen an vielen Fronten unter Druck. Für nicht wenige Familien sind finanzielle Engpässe und Sorgen Hauptgrund dafür, den Wunsch nach Kindern immer wieder zurückzustellen. Auch sind in einer Zeit des forcierten Wandels von Geschlechterrollen, flexibilisierter Arbeitszeiten und der generellen Krise von Autorität in Familie und Gesellschaft viele junge Menschen von der Komplexität der Erziehungsaufgabe überfordert. Die AfD möchte die Familienhilfe ausreichend ausstatten, um nachhaltige, fachlich fundierte und bewährte Beratungs- und Unterstützungsangebote für Alleinerziehende und Familien in persönlichen oder beruflichen Krisensituationen zu unterstützen. Wir wollen zudem den Zugang zu Eltern-Kind-Kuren für selbst betreuende Eltern erleichtern. Mütter und Väter werden wir in ihren spezifischen Rollen stärken und ihnen leichteren Zugang zu Weiterbildungsangeboten gewähren, damit sie ihre Erziehungsarbeit ohne Überforderung leisten und auch leichter in ihren Beruf zurückkehren können. Wir versetzen Kommunen durch Landeszuschüsse in die Lage, auf die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Jugendliche in Ausbildung zu verzichten.
Die steigenden Kosten für Maßnahmen wie Hilfe zur Erziehung zeigen aber auch, dass wir eine gesellschaftliche Debatte über die Verantwortung der Elternschaft und Respekt vor Autoritätspersonen führen müssen.
1.10 Kostenlose und gesunde Essensversorgung in sächsischen Kitas und Schulen
Knurrende Mägen sollen der Vergangenheit angehören. Wir werden Bürokratie für die Kindertageseinrichtungen abbauen und das Programm „Obst und Milch“ auf alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ohne aufwendige Antragsverfahren in Sachsen ausweiten. Kinder brauchen gesunde Nahrungsmittel für ihre Entwicklung. Doch gerade angesichts aktueller Energie- und Lebensmittelpreise überlegen sich viele Eltern, ob sie sich das Mittagessen ihrer Kinder in der Kita und Schule noch leisten können. Gesunde Mahlzeiten dürfen nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Familie abhängen, sondern müssen allen Kindern gleichermaßen zuteilwerden. Mit einem kostenlosen und gesunden Mittagessen soll nicht nur soziale Ungleichheit abgebaut, sondern auch sichergestellt werden, dass alle Kinder wenigstens einmal am Tag ein gesundes und warmes Essen zu sich nehmen.